Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS/ZTV-SA/RSA
Für Baustellen sowie Wartungs- und Pflegearbeiten an und auf Straßen gelten eine Vielzahl von Rechtsvorschriften. (ZTV-SA 97 zusätzliche technische Vertragsbedingungen)
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt demjenigen, der im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten ausführt, oder den Verkehrsraum in Sondernutzung verwendet. Beispielsweise Veranstaltungen, Gerüste auf Fußwegen etc.. Diese Nutzungen sind zu beantragen und gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung zu beschildern. Dem Antrag ist der Schulungsnachweis gemäß MVAS 99 beizulegen.
Ebenso müssen die Personen, die für die Sicherung von Baustellen beauftragt sind, eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Gemäß den Empfehlungen des MVAS 99 (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Dieser Nachweis ist dem Auftraggeber entsprechend dem Merkblatt MVAS 99 vorzulegen.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen, Gesetze, Richtlinien und Vorschriften im Überblick
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO
- Baustellen innerorts/außerorts/Landstraßen mit kürzerer und längerer Dauer
- Regelpläne in der Anwendung
- Fahrbahn und Gehwegbreiten bei Baustellen
- Verkehrszeichen, Aufstellhöhen, Entfernungen, Größen
- Absperrschranken, Arten und ihre Anwendung
- Bauzaun, Flatterband
- Leitbaken und Leitkegel und deren Anwendung
- Fahrzeuge mit Warnmarkierung § 35 StVO Sonderrechte
- Warnkleidung nach neuesten Vorschriften
- Verkehrsabsicherung anhand von Beispielen
Dauer
1 Tag (Straßen innerorts und außerorts)
2 Tage (mit Zusatzmodul Bundesautobahn)
Termin
nach Absprache
Abschluss
Teilnahmebescheinigung, dient als Nachweis gem. ZTV-SA 97 und MVAS 99
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