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Ausbildung zum Kranführer – ortsfester Kran

Zum Beispiel Hallen-u. Brückenkran, Portallkran, Säulendrehkran

Krane zu bedienen erfordert in hohen Maße Geschick und Zuverlässigkeit. Lasten zu verheben stellt sehr häufig ein Sicherheitsrisiko dar. Geschultes und qualifiziertes Personal verringert wesentlich die latenten Gefahren des Arbeitsalltags.
Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft benötigt jeder der Krane bedient eine Ausbildung zum Krankführer. Nach DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) und dem Grundsatz 309-003 (BGG 921) ist für den Unternehmer, der Kranführer beschäftigt, ausreichend, sein Personal für den Betrieb von ortsfesten Krananlagen und der Verwendung von Lastaufnahmemitteln zu unterweisen.

Die Verantwortlichen im Unternehmen sind leider sehr häufig in ihrem Tagesgeschäft so eigebunden, dass die notwendigen Unterweisungen gemäß BetrSichV vernachlässigt werden.

Als ortsfeste Krane werden, unabhängig von Flur- oder Funksteuerung bezeichnet: Hallen- und Brückenkrane, Portallkrane, Säulendrehkrane, die Kraftbetrieben sind. Kraftbetriebene Krane sind, wenn außer der Hubbewegung noch mindestens eine weitere Kranbewegung kraftbetrieben ist.

Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung

Hallen-/Brückenkrane

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen zu Betrieb von Kranen DGUV 52 und DGUV 54
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb DGUV Regel 100-500
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Betriebsanweisungen
  • Praktische Kranübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dauer

1 - 5 Tage (je nach Krantyp)

Termin

nach Absprache

Abschluss

Personenbezogener Fahrausweis

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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Anmeldung

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