EU-Kraftfahrer Weiterbildung LKW Modul 5 nach BKrFQG
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle gewerblich tätigen Kraftfahrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung verpflichtet.
Vorgeschrieben ist die Teilnahme an einer 35 stündigen Weiterbildung zu je 7 Unterrichtsstunden.
Die Schulung umfasst 5 Module und kann entweder alle 5 Jahre oder jährlich mit einem Modul erfolgen.
Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.
Inhalt – Ladungssicherung
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
- Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
Dauer
7 Stunden
Termin
nach Absprache
Abschluss
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG zur Verlängerung der Fahrerlaubnis. Gültigkeit 5 Jahre
Referent
erfahrene Fachdozenten
Kosten
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