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EU-Kraftfahrer Weiterbildung LKW Modul 3 nach BKrFQG

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle gewerblich tätigen Kraftfahrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung verpflichtet.
Vorgeschrieben ist die Teilnahme an einer 35 stündigen Weiterbildung zu je 7 Unterrichtsstunden.
Die Schulung umfasst 5 Module und kann entweder alle 5 Jahre oder jährlich mit einem Modul erfolgen.

Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

Modul 3

Inhalt – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
  • Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
  • Kraftübertragung und Bremsmethoden
  • Kurvenfahren (unter- bzw. übersteuern

Dauer

7 Stunden

Termin

nach Absprache

Abschluss

Qualifizierte Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG zur Verlängerung der Fahrerlaubnis. Gültigkeit 5 Jahre

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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