Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 von 2015
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu benennen, die für den Fall eines Brandes für die Brandbekämpfung und Evakuierung der übrigen Beschäftigten verantwortlich sind.
Die notwendige Anzahl von Brandschutz-u. Evakuierungshelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend.
Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen sowie die sichere und ordnungsgemäße Evakuierung aller Personen.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen des Brandschutzes: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- Brandschutzordnung
- Kennzeichnung, Brandmeldeeinrichtungen, Fluchtwege
- Abwehrender Brandschutz: das Verhalten im Brandfall, sowie die Brandbekämpfung mit Feuerlöschern.
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und deren Evakuierung, Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung von Hilfskräften
- Praktische Feuerlöschübung
Dauer
0,5 Tage
Termin
nach Absprache
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Referent
erfahrene Fachdozenten
Kosten
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot
Anmeldung
Füllen Sie unser Anmeldeformular aus oder melden Sie sich direkt bei uns.