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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 von 2015 

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu benennen, die für den Fall eines Brandes für die Brandbekämpfung und Evakuierung der übrigen Beschäftigten verantwortlich sind.
Die notwendige Anzahl von Brandschutz-u. Evakuierungshelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend.
Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen sowie die sichere und ordnungsgemäße Evakuierung aller Personen.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen des Brandschutzes: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandschutzordnung
  • Kennzeichnung, Brandmeldeeinrichtungen, Fluchtwege
  • Abwehrender Brandschutz: das Verhalten im Brandfall, sowie die Brandbekämpfung mit Feuerlöschern.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und deren Evakuierung, Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung von Hilfskräften
  • Praktische Feuerlöschübung

Dauer

0,5 Tage

Termin

nach Absprache

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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