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Hubarbeitsbühnen prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person

Bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen entsteht ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Um Unfälle zu vermeiden fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie die Berufsgenossenschaft (BGR) eine regelmäßige Funktions- uns Sicherheitsprüfung.

Die Anforderungen an das sichere Betreiben von Hubarbeitsbühnen werden in der DGUV Regel 100-500 festgelegt. Danach sind Hubarbeitsbühnen vor der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von maximal einem Jahr durch befähigte Personen zu prüfen und die Prüfung in schriftlicher Form zu dokumentieren.

Voraussetzungen: Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung mit Hubarbeitsbühnen hat. Ebenso mit den einschlägigen Regelwerken vertraut ist.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefährdungsbeurteilungen
  • Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
  • Arbeitsschutzgesetz, DIN-Normen, VDE Vorschriften
  • VDI Richtlinien
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV 1 und DGUV Regel 100-500
  • Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-002
  • Bauvorschriften, Baugruppen, Bauelemente und sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Anforderungen an die befähigte Person- Rechte/Pflichten und Aufgaben, Verantwortung und Haftung
  • Praktische Übungen zur Prüfung und Bewertung mobiler Hubarbeitsbühnen

Dauer

1 Tag

Termin

nach Absprache

Abschluss

Zertifikat – Befähigung zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen

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Kosten

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