EU-Kraftfahrer Weiterbildung LKW Modul 4 nach BKrFQG
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle gewerblich tätigen Kraftfahrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung verpflichtet.
Vorgeschrieben ist die Teilnahme an einer 35 stündigen Weiterbildung zu je 7 Unterrichtsstunden.
Die Schulung umfasst 5 Module und kann entweder alle 5 Jahre oder jährlich mit einem Modul erfolgen.
Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.
Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
- Rechtliche Grundlagen zu Betrieb von Kranen DGUV 52 und DGUV 54
- Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb DGUV Regel 100-500
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Betriebsanweisungen
- Praktische Kranübungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Dauer
7 Stunden
Termin
nach Absprache
Abschluss
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG zur Verlängerung der Fahrerlaubnis. Gültigkeit 5 Jahre
Referent
erfahrene Fachdozenten
Kosten
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot
Anmeldung
Füllen Sie unser Anmeldeformular aus oder melden Sie sich direkt bei uns.