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EU-Kraftfahrer Weiterbildung LKW Modul 4 nach BKrFQG

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle gewerblich tätigen Kraftfahrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung verpflichtet.
Vorgeschrieben ist die Teilnahme an einer 35 stündigen Weiterbildung zu je 7 Unterrichtsstunden.
Die Schulung umfasst 5 Module und kann entweder alle 5 Jahre oder jährlich mit einem Modul erfolgen.

Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

Modul 4

Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi

  • Rechtliche Grundlagen zu Betrieb von Kranen DGUV 52 und DGUV 54
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb DGUV Regel 100-500
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Betriebsanweisungen
  • Praktische Kranübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dauer

7 Stunden

Termin

nach Absprache

Abschluss

Qualifizierte Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG zur Verlängerung der Fahrerlaubnis. Gültigkeit 5 Jahre

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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