Allgemeine Seminarbedingungen
Anmeldung
Anmeldungen sind schriftlich oder telefonisch an uns zu richten und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird durch unsere Auftragsbestätigung wirksam.
Die Teilnahmegebühr ist von Privatpersonen vorab nach Zugang der Rechnung rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn an uns zu überweisen, spätestens am Beginn des Lehrgangs in Bar gegen Quittung. Erfolgt hier keine Zahlung, ist eine Teilnahme an Kurs und Prüfung leider nicht möglich.
Firmen erhalten mit Kursbeginn eine Rechnung.
Alle Preise verstehen sich je Person.
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit.
Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen Ihnen dadurch keine Kosten. Bei Rücktritt von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei Rücktritt weniger als 5 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr als Stornogebühr fällig.
Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers. Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Hierdurch entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Veranstaltungsausfall und Änderungen
Für das Zustandekommen eines Seminares ist eine Mindestanzahl von Teilnehmern erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. In diesem Falle erfolgt die volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Eine Absage ist auch aus Gründen möglich, die wir nicht zu vertreten haben. Z.B. Wenn ein Referent erkrankt. Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Gewährleistung / Haftung
Eine Haftung für Schäden wird nicht übernommen. Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr. Auf die Geltendmachung möglicher Schadenersatzansprüche wird seitens der Teilnehmer verzichtet. Der Veranstalter wird von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt.
Sollte dem Veranstalter durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet der Veranstalter nicht.