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LKW – Ladekran – jährliche Unterweisung

Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer angehalten ihre Beschäftigten, die LKW-Ladekran bedienen, mindestens einmal jährlich zu Themen der Arbeitssicherheit zu unterweisen.
Hintergrund: DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, ArbSchG

LKW-Ladekran

Inhalt

  • Kernthemen der DGUV Vorschrift Nr. 62
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Bedienpersonals
  • Unfälle
  • Betriebsanweisung, Werksvorschriften
  • Haftung des LKW-Ladekranbedieners
  • Aktuelle Themen aus den Unternehmen

Dauer

ca. 0,5 Tage

Termin

nach Absprache

Abschluss

Unterweisungsdokumentation / Stempel im Fahrausweis

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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