LKW – Ladekran – jährliche Unterweisung
Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer angehalten ihre Beschäftigten, die LKW-Ladekran bedienen, mindestens einmal jährlich zu Themen der Arbeitssicherheit zu unterweisen.
Hintergrund: DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, ArbSchG
Inhalt
- Kernthemen der DGUV Vorschrift Nr. 62
- Pflichten und Verantwortlichkeiten des Bedienpersonals
- Unfälle
- Betriebsanweisung, Werksvorschriften
- Haftung des LKW-Ladekranbedieners
- Aktuelle Themen aus den Unternehmen
Dauer
ca. 0,5 Tage
Termin
nach Absprache
Abschluss
Unterweisungsdokumentation / Stempel im Fahrausweis
Referent
erfahrene Fachdozenten
Kosten
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Anmeldung
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