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Hubarbeitsbühnen bedienen – jährliche Unterweisung

Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer angehalten ihre Beschäftigten, die innerbetrieblich Hubarbeitsbühnen bedienen, mindestens einmal jährlich zu Themen der Arbeitssicherheit zu unterweisen.
Hintergrund: DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, ArbSchG

Hubarbeitsbühnen

Inhalt

  • Kernthemen der DGUV Vorschrift 500 – 2.10
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Bedienpersonals
  • Unfälle
  • Betriebsanweisung, Werksvorschriften
  • Haftung des Hubbühnenbedieners
  • Aktuelle Themen aus den Unternehmen

Voraussetzung:
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Bedienerausweises für Hubarbeitsbühnen sein.


Dauer

0,5 Tage

Termin

nach Absprache

Abschluss

Unterweisungsdokumentation / Stempel im Bedienerausweis

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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Anmeldung

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