Hubarbeitsbühnen bedienen – jährliche Unterweisung
Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer angehalten ihre Beschäftigten, die innerbetrieblich Hubarbeitsbühnen bedienen, mindestens einmal jährlich zu Themen der Arbeitssicherheit zu unterweisen.
Hintergrund: DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, ArbSchG

Inhalt
- Kernthemen der DGUV Vorschrift 500 – 2.10
- Pflichten und Verantwortlichkeiten des Bedienpersonals
- Unfälle
- Betriebsanweisung, Werksvorschriften
- Haftung des Hubbühnenbedieners
- Aktuelle Themen aus den Unternehmen
Voraussetzung:
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Bedienerausweises für Hubarbeitsbühnen sein.
Dauer
0,5 Tage
Termin
nach Absprache
Abschluss
Unterweisungsdokumentation / Stempel im Bedienerausweis
Referent
erfahrene Fachdozenten
Kosten
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Anmeldung
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