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Baumaschinenführer – jährliche Unterweisung

Der Baumaschinenführer trägt ein hohes Maß an Verantwortung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er ist zudem derjenige der eine Schlüsselmaschine bedient und unterschiedlichste sicherheitsrelevante Aspekte in seinem Tun erkennen und berücksichtigen muss.

Im Rahmen einer Unterweisung muss das Verantwortungsbewusstsein des Baumaschinisten immer wieder aufs Neue geschärft werden.

§ 4 der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer diese Unterweisungen mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Teilnehmerkreis sind Bediener von Baggern, Radladern, Planiergeräten etc.

Voraussetzung:
Erfahrene Baumaschinenführer

Inhalt

  • Vorschriften lt. einschlägigem Regelwerk, ArbSchG, BGR 500, STVO, RSA 95
  • Standsicherheit und Sicherheitsabstände
  • Verantwortung und Aufgabe des Maschinenfahrers
  • Erdbaumaschinen im Hebezeugeinsatz und zur Lastaufnahme
  • Aufgrabungen in der Nähe erdverlegter Leitungssysteme

Dauer

ca. 0,5 Tage

Termin

nach Absprache

Abschluss

Unterweisungsdokumentation / Stempel im Fahrausweis

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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Anmeldung

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