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Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen

Nach den Grundsätzen der DGUV 308-008 ( vormals BGG 966) müssen Personen die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten in Theorie und Praxis geschult und geprüft sein. Um Unfälle zu vermeiden erlernen die Teilnehmer den vorschriftsmäßigen und sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen unterschiedlichster Bauarten mit deren Besonderheiten in Handhabe und Sicherheitsstandards. Nach Vermittlung des erforderlichen Fachwissens erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung.

Hubarbeitsbühnen

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Funktion und Betrieb, Standsicherheit, Aufstellung/Inbetriebnahme
  • Lastmomentbegrenzer, Übernahme von Lasten
  • Verkehrssicherung, Arbeiten im öffentlichen Raum
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Einweisung und Übungen an verschiedenen Bühnentypen
  • Praktische Prüfung

Dauer

1 – 2 Tage je nach Kenntnisstand und Typ der Arbeitsbühne

Termin

nach Absprache

Abschluss

Personenbezogener Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen / Teilnahmebescheinigung

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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Anmeldung

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