Jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung UVV
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. (DGUV Vorschrift 1)
Die Mehrzahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten. Dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 ArbSchG Rechnung getragen.
Ziel der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte Sicherheits-und Gesundheitsgefährdungen erkennt und gemäß den entsprechenden Schutzmaßnahmen handeln kann.
Inhalt
- Persönliche Schutzausrüstung
- Flurförderzeugbediener
- Baumaschinenbediener
- Hubarbeitsbühnenbediener
- Krane und Lastaufnahmemittel
- Bauarbeiten
- Arbeiten am fließenden Verkehr
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Wartung / Instandhaltung
- Aufstiege, Leitern und Tritte
- Brand- und Explosionsschutz
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Lager- und Verladtätigkeiten
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Dauer
Der Zeitbedarf richtet sich nach dem Umfang der Thematik – mit / ohne Erläuterungen bzw. Praxis am „Brennpunkt der Gefahr“.
Termin
nach Absprache
Abschluss
Fortbildungsnachweis/Teilnahmebestätigung
Referent
erfahrene Fachdozenten
Kosten
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Anmeldung
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