Hotline +49 1234 5678

Jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung UVV

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. (DGUV Vorschrift 1)
Die Mehrzahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten. Dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 ArbSchG Rechnung getragen.
Ziel der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte Sicherheits-und Gesundheitsgefährdungen erkennt und gemäß den entsprechenden Schutzmaßnahmen handeln kann.

Jährliche Sicherheits- unterweisung

Inhalt

  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Flurförderzeugbediener
  • Baumaschinenbediener
  • Hubarbeitsbühnenbediener
  • Krane und Lastaufnahmemittel
  • Bauarbeiten
  • Arbeiten am fließenden Verkehr
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Wartung / Instandhaltung
  • Aufstiege, Leitern und Tritte
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Lager- und Verladtätigkeiten
  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

Dauer

Der Zeitbedarf richtet sich nach dem Umfang der Thematik – mit / ohne Erläuterungen bzw. Praxis am „Brennpunkt der Gefahr“.

Termin

nach Absprache

Abschluss

Fortbildungsnachweis/Teilnahmebestätigung

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot

Anmeldung

Füllen Sie unser Anmeldeformular aus oder melden Sie sich direkt bei uns. 

© 2024 Thoma - Fachbüro für Arbeitssicherheit

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies und überwacht Ihr Surfverhalten nicht. Es werden auch keine Inhalte Dritter nachgeladen.
Der Betreiber übernimmt keine Garantie zu Richtigkeit oder Aktualität der auf dieser Website veröffentlichten Gesetzestexte.