Anschläger/in – jährliche Unterweisung
Beim Hebezeugbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten, also mit der Verbindung der Last mit dem Kran betraut sind, tragen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und die richtige Zusammenarbeit mit dem Kranführer. Dazu ist eine Unterweisung nach DGUV Regel 100-500, 2.8, zwingend erforderlich.
Voraussetzung:
Erfolgreiche Erstschulung mit personenbezogenen Nachweis
Inhalt
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
- Richtiges Anschlagen von Lasten
- Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
- Tragfähigkeit von Anschlagmitteln, Neigungswinkel
- Belastungstabellen nach DGUV Vorschrift 209-021
- Prüfen von Anschlagmitteln, Verschleißerscheinungen
Dauer
ca. 0,5 Tage
Termin
nach Absprache
Abschluss
Unterweisungsdokumentation / Stempel im Fahrausweis
Referent
erfahrene Fachdozenten
Kosten
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Anmeldung
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