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Sachkundiger zur Prüfung Flurförderzeuge und Erdbaumaschinen

Bei Arbeiten mit Flurförderzeugen und Erdbaumaschinen entsteht ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Um Unfälle zu vermeiden fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie die Berufsgenossenschaft (BGR) eine regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfung.

Die Anforderungen an das sichere Betreiben von Flurförderzeugen und Erdbaumaschinen werden in der DGUV Regel 100-500 festgelegt. Danach sind Flurförderfahrzeuge und Erdbaumaschinen in Abständen von maximal einem Jahr durch befähigte Personen zu prüfen und die Prüfung in schriftlicher Form zu dokumentieren.

Voraussetzungen: Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung Erfahrung mit Flurförderzeugen und Erdbaumaschinen hat. Ebenso mit den einschlägigen Regelwerken vertraut ist.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefährdungsbeurteilungen
  • Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
  • Arbeitsschutzgesetz, DIN-Normen
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV 1, DGUV 68 und DGUV Regel 100-500
  • Grundsätze für die Prüfung von Baumaschinen nach DGUV Grundsatz 308-002
  • Bauvorschriften, Baugruppen, Bauelemente und sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Anforderungen an die befähigte Person- Rechte/Pflichten und Aufgaben, Verantwortung und Haftung
  • Praktische Übungen zur Prüfung und Bewertung
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Dauer

2 Tage

Termin

nach Absprache

Abschluss

Zertifikat – Befähigung zum Prüfen von Flurförderzeugen und Erdbaumaschinen

Referent

erfahrene Fachdozenten aus dem Bereich Lager und Logistik

Kosten

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