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Leitern und Tritte – Sachkundeprüfung - Qualifizierung zur befähigten Person

Jeder Unternehmer ist nach dem ArbSchG verpflichtet seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefährdungen und Unfällen zu schützen.

Die DGUV Information 208-016 und die BetrSichV fordern, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass Leitern, Tritte und Fahrgerüste die gewerblich genutzt werden, mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dafür hat der Unternehmer eine Person zu bestellen, die die Sachkunde nachweisen kann.

Mitarbeiter mit Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen, BetrSichV und DIN-Normen
  • Leitern und Tritte – Aufbau und Konstruktion nach den DIN-Normen
  • Anforderung an Leitern und Tritte – Instandhaltung und Reparaturen
  • Prüfung von Leitern und Tritten – Umgang mit Leitern
  • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation (Prüfbuch)
  • Rechte und Pflichten der befähigten bzw. sachkundigen Person
  • Praktische und theoretische Prüfung

Dauer

1 Tag

Termin

nach Absprache

Abschluss

Zertifikat – Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten.

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