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Gabelstapler bedienen – jährliche Unterweisung

Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer angehalten ihre Beschäftigten, die innerbetrieblich Gabelstapler bedienen, mindestens einmal jährlich zu Themen der Arbeitssicherheit zu unterweisen.
Hintergrund: DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, ArbSchG

Vorschrift Gabelstapler als Arbeitsbühne

Inhalt

  • Kernthemen der DGUV Vorschrift 68 (BGV 27)
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrpersonals
  • Unfälle
  • Betriebsanweisung, Werksvorschriften, Sicherheitszeichen
  • Haftung des Flurförderzeugführers
  • Aktuelle Themen aus den Unternehmen

Dauer

ca. 4 Stunden

Termin

nach Absprache

Abschluss

Fortbildungsnachweis / Teilnahmebestätigung

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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