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Anschläger/in – jährliche Unterweisung

Beim Hebezeugbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten, also mit der Verbindung der Last mit dem Kran betraut sind, tragen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und die richtige Zusammenarbeit mit dem Kranführer. Dazu ist eine Unterweisung nach DGUV Regel 100-500, 2.8, zwingend erforderlich.

Voraussetzung:
Erfolgreiche Erstschulung mit personenbezogenen Nachweis

Anschlagmittel richtig einsetzen

Inhalt

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
  • Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
  • Richtiges Anschlagen von Lasten
  • Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln, Neigungswinkel
  • Belastungstabellen nach DGUV Vorschrift 209-021
  • Prüfen von Anschlagmitteln, Verschleißerscheinungen

Dauer

ca. 0,5 Tage

Termin

nach Absprache

Abschluss

Unterweisungsdokumentation / Stempel im Fahrausweis

Referent

erfahrene Fachdozenten

Kosten

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Anmeldung

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