Hotline +49 1234 5678

Energieaudit nach d. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Ziel eines Energieaudits ist es, Maßnahmen zu finden, welche die Energieeffizienz eines Unternehmens steigern. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sieht für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, und / oder einer Jahresumsatzsumme von mehr als 50 Mill. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mill. Euro ein Energieaudit vor.

Mindestens 90% des Verbrauchs müssen erfasst werden. Das Audit ist von qualifizierten und akkreditierten Experten durchzuführen und bis zum 05. Dezember 2015 durch einen Bericht zu dokumentieren. Danach ist das Energieaudit mindestens alle 4 Jahre zu wiederholen.

Alternativ können Unternehmen Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS einführen.

Inhalt nach DIN EN 16247

  • Welche Energiearten sind im Einsatz
  • Wo wird Energie eingesetzt
  • Wieviel Energie wird eingesetzt mit welchem zeitlichen Verlauf
  • Wo gibt es Einsparpotentiale
  • Wie sieht der Aktionsplan aus
  • Festlegen des betrachteten Rahmens

Dauer

Nach Beurteilungsumfang Ihres Betriebes erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Termin

nach Absprache

Abschluss

Qualifizierter Auditbericht nach den Durchführungsvorgaben der BAFA

Auditor

Registrierter Auditor für BAFA Energieberatung und KfW-Energieberatung Mittelstand (EBM)

Kosten

Nach Beurteilungsumfang Ihres Betriebes erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Anmeldung

Füllen Sie unser Anmeldeformular aus oder melden Sie sich direkt bei uns. 

© 2024 Thoma - Fachbüro für Arbeitssicherheit

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies und überwacht Ihr Surfverhalten nicht. Es werden auch keine Inhalte Dritter nachgeladen.
Der Betreiber übernimmt keine Garantie zu Richtigkeit oder Aktualität der auf dieser Website veröffentlichten Gesetzestexte.